
Sorgfältig recherchiertes Standardwerk - In meiner Fachbibliothek mit insgesamt 1000 Büchern aus dem Umfeld von Bauschäden stellt dieses sorgfältig recherchierte Standardwerk zur Bauabnahme ein echtes „Highlight“ dar. In mühevoller Kleinarbeit hat sich der Autor durch (fast) alle verfügbaren DIN’s , Richtlinien, Merkblätter und Hersteller-Vorgaben durchgekämpft, was aller Achtung wert ist. - Schade nur, dass die Referenzen zu VOB-Kommentaren sich auf die überholte 14. Korbion-Auflage (2001) beziehen, also vor der Schuldrechtsreform (2002), obwohl die aktualisierte Auflage dieses Fachbuches mit 2004 datiert ist. - Die vermeintlich fehlende Normierung hinsichtlich der WDVS ist zwischenzeitig mit der DIN 55 699 i. V. mit der DIN 18 345 nachgeholt worden. - Lediglich im Bereich Haustechnik sind einige wenige Schwachpunkte festzustellen, zum Beispiel hinsichtlich der Vermeidung von Fließgeräuschen (Heizungsanlagen) fehlt die Option von Überstromventilen, und hinsichtlich Elektro-Zähleranlagen sind die Räumlichkeiten keinesfalls mit T 30 abschließbar auszuführen, sondern es können vom Planer in Abstimmung mit den TAB’s der VNB im Allgemeinen leicht zugängliche Räume gewählt werden. - Ansonsten versteht der Autor auch echten Spaß, wenn er zur Prüfung von Rampenneigungen als „Prüfgerät“ einen Ferrari (!!) empfiehlt, oder Ausführungen macht über die plangemäße Beschichtung von Sichtbeton (!!)
Kaufentscheidung nicht bereut! - Dieses Buch ist zwar kein allumfassendes Kompendium für Planungs- und Auführungsfehler, aber viele (in der Baupraxis immer wiederkehrende Probleme) werden hier systematisch nach Gewerk geordnet und am konkreten Beispiel abgehandelt. Der Architekt/Bauleiter wird seine Freude daran haben, da lästiges Suchen in vielen anderen Nachschlagewerken entfällt. In Verbindung mit Oswald s Hinzunehmende Unregelmäßigkeiten bei Gebäuden kommt man bei der Beurteilung von Mängeln ein gutes Stück weiter. Insbesondere dann, wenn eine Bauleistung einem (nur mit Halbwissen gesegneten) Bauherren gegenüber zu vertreten ist.Bemerkenswert ist auch der erste Teil des Buches, indem die rechtliche Seite u.a. einer Abnahme oder Mangeldefinition mehr als ausführlich an Beispiel von Urteilen abgehandelt wird. Diese Investition hat sich gelohnt.